Wie in der Presse berichtet, „soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann“ (Schulmail des Schulministeriums NRW vom 15.03.2021). Diese Testungen sollen in den Klassen oder Kursräumen an von der Schulleitung festzulegenden Tagen mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern stattfinden.
Unmittelbar nach der Anlieferung der Tests wird ein Team von Lehrerinnen und Lehrern unter Koordination der Schulleitung die Durchführung der Testungen vorbereiten und planen. Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen unter Anleitung von Lehrkräften selbst durch.
Wir hoffen, allen in der Woche vom 15. – 19. März im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schüler die Durchführung des vorgesehenen Selbsttests ermöglichen zu können. Dies ist jedoch vom Zeitpunkt der Anlieferung der Tests in der Schule abhängig. Für die Schülerinnen und Schüler, die in der letzten Woche vor den Osterferien am Präsenzunterricht teilnehmen, sollte dies auf jeden Fall möglich sein.
Bei einem positiven Ergebnis bei einzelnen Schüler*innen wird eine Betreuung und Isolation der entsprechenden Kinder und Jugendlichen sichergestellt und ihre Abholung durch Erziehungsberechtigte organisiert. Das positive Ergebnis eines solchen Selbsttests muss zeitnah durch einen PCR-Test überprüft werden. Eine Rückkehr in den Präsenzunterricht vor den Osterferien in einem solchen Fall nur mir der Bescheinigung über einen negativen PCR-Test möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme Ihres Kindes an der Testung erheben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung in deutscher Sprache finden Sie hier (zudem verfügbar in arabischer, türkischer und persischer Sprache) Sollte Ihr Kind in der Woche vom 15. – 19. März im Präsenzunterricht sein, leiten Sie diese Erklärung bitte umgehend der Schule zu, falls Sie der Teilnahme Ihres Kindes an der Selbsttestung widersprechen. Falls Ihr Kind in der Woche vor den Osterferien am Präsenzunterricht teilnimmt, wird eine solche Erklärung spätestens am 22. März um 8 Uhr benötigt.
Wir hoffen, dass möglichst viele unserer Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Selbsttests wahrnehmen werden, da wir dies als ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes ansehen.