Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab 15. März Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurückkehren. Das bedeutet:
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält bis zu den Osterferien eine Woche Präsenzunterricht, in der anderen Woche findet Distanzunterricht statt. Die Klassen 5 bis EF (11) werden von den zuständigen Abteilungsleitungen dazu in jeweils zwei Gruppen aufgeteilt, die im wöchentlichen Wechsel Distanz- und Präsenzunterricht erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden über ihre Klassenleitungen darüber informiert, wann sie in die Schule kommen müssen.
Die Aufgaben für die Distanzwoche werden wie bisher tageweise gestellt. Es wird den Lehrkräften kaum noch möglich sein, Videokonferenzen anzubieten, da sie ihren kompletten Unterricht jeweils mit Teilgruppen in Präsenzunterricht durchführen müssen.
Im Zusammenhang mit dem Sportunterricht sollte die Nutzung der Umkleiden weiterhin die Ausnahme bleiben, da es hier zu unkontrollierbaren Begegnungen kommen kann – die Schülerinnen und Schüler sollten an den entsprechenden Tagen in passender Kleidung zur Schule kommen.
Schwimmunterricht entfällt und wird durch Sportunterricht ersetzt.
Die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler findet in der Woche des Distanzunterrichts weiterhin im bisherigen Rahmen statt.
Weitere Regelungen
Der Mensabetrieb wird in der bewährten Form wieder aufgenommen. Aufgrund der geringeren Schülerzahl wird die Anzahl der Stühle an den Tischen für die einzelnen Klassen reduziert und ein angemessener Sitzabstand kann so sichergestellt werden.
Die bewährte Staffelung des Unterrichtsbeginns wird wieder aufgenommen:
7.50 Uhr Jahrgänge 5, 10 und Q 2
8.10 Uhr Jahrgänge 7, 9 und Q 1
8.55 Uhr Jahrgänge 6, 8 und EF (für die erste Stunde wird eine Aufgabe im Distanzlernen gestellt)
Die Schülerinnen und Schüler sollten die öffentlichen Verkehrsmittel so nutzen, dass sie erst kurz vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände eintreffen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen auf dem Schulgelände und im Schulgelände medizinische Gesichtsmasken tragen, d.h. sogenannte OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2. Lediglich Kinder unter 14 Jahren bzw. bis Klasse 8 dürfen sogenannte Alltagsmasken tragen, falls die medizinischen Masken bei ihnen noch keinen festen Sitz haben.
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Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern und ihren Familien, dass sie gesund durch diese besondere Zeit kommen.