UPDATE ZUR SCHULÖFFNUNG AB DONNERSTAG: Schulpflicht für Jahrgang 10

In einer Mail am Samstagabend hat das Schulministerium klargestellt, dass lediglich für die Abiturientinnen und Abiturienten (Q2) die Teilnahme an den Lernangeboten freiwillig ist, da sie den lehrplanmäßigen Unterricht bereits nahezu vollständig erhalten haben.

Die Teilnahme am Unterricht und den anderen damit in Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist ab dem 23.04.2020 für den Jahrgang 10 verpflichtend. Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen … haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.“ (Auszug aus der Schulmail des Schulminsteriums vom 18.04.2020) Diesen Schülerinnen und Schülern werden Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

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